In diesem Zusammenhang wies das EDA darauf hin, dass die Beschuldigte auch in ihrer Funktion in Genf über Immunität vor der Gerichtsbarkeit verfüge. Eine allfällige Aufhebung dieser Immunität müsse gegebenenfalls von der Staatsanwaltschaft bei der D.________(Mission) beantragt werden. Mit Nachtrag vom 15. September 2023 liess die Kantonspolizei Bern der Staatsanwaltschaft den Berichtsrapport vom 12. Juli 2023 sowie das Schreiben des EDA vom 23. August 2023 zukommen, woraufhin die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Beschuldigte wegen Verleumdung nicht an die Hand nahm.