Gemäss Anweisung der polizeiinternen Stelle werde ein Bericht an das EDA verfasst, was mit vorliegendem Berichtsrapport erfolge. Mit Schreiben vom 23. August 2023 antwortete das EDA, Abteilung Staatssekretariat STS, Protokolle, Privilegien und Immunitäten, der Kantonspolizei Bern, dass das Dossier an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten sei, die über das weitere Vorgehen in Anbetracht des Diplomatenstatus der Beschuldigten zu entscheiden habe. In diesem Zusammenhang wies das EDA darauf hin, dass die Beschuldigte auch in ihrer Funktion in Genf über Immunität vor der Gerichtsbarkeit verfüge.