Im Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 12. Juli 2023 zu Handen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde ausgeführt, dass interne polizeiliche Abklärungen bei der zuständigen polizeiinternen Stelle ergeben hätten, dass die Beschuldigte Immunität geniesse. Gemäss Anweisung der polizeiinternen Stelle werde ein Bericht an das EDA verfasst, was mit vorliegendem Berichtsrapport erfolge.