2 Der Beschwerdeführer bestritt, solche Äusserungen getätigt zu haben, und erachtet in den Ausführungen der Beschuldigten eine strafbare Verleumdung. Im Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 12. Juli 2023 zu Handen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde ausgeführt, dass interne polizeiliche Abklärungen bei der zuständigen polizeiinternen Stelle ergeben hätten, dass die Beschuldigte Immunität geniesse.