3. 3.1 Die Beschuldigte war bis am 2. Juni 2023 Diplomatin bei der E.________(Botschaft) in Bern. Seit 5. Juni 2023 ist sie bei der F.________(Mission) im Einsatz. Sie ist die Exfrau des Beschwerdeführers, mit welchem sie den gemeinsamen Sohn G.________ (geb. 03.10.2013) hat. Zwischen den Parteien bestehen Differenzen bezüglich der Regelung des Besuchsrechts. Am 8. Juni 2023 reichte der Beschwerdeführer bei der Polizeiwache Ostring Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen Verleumdung ein.