Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte wegen Ehrverletzungsdelikten nach Art. 173 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) zu eröffnen, den Sachverhalt zu ermitteln und gegebenenfalls bei der D.________(Mission) um Aufhebung der Immunität zu ersuchen. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss mit Stellungnahme vom 2. November 2023 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigte nahm am 16. November 2023 Stellung.