8 früheren Erfahrungen gründen. Eine diesbezügliche konkretere Begründung der Staatsanwaltschaft resp. der Generalstaatsanwaltschaft wäre vorliegend angezeigt gewesen, zumal es sich bei der Cyberkriminalität um eine relativ neue Kriminalitätsform handelt, bei welcher derzeit noch nicht ohne Weiteres auf Erfahrungstatsachen abgestellt werden kann resp. solche konkreter begründet werden müssen. Es reicht nicht aus, ausschliesslich auszuführen, E-Mail-Konti würden standardmässig über Fake-Identitäten eröffnet und verwendet resp.