Bei den zu den ausländischen Konten gehörenden Banken handle es sich um Finanzinstitute, bei welchen u.a. eine Online-Kontoeröffnung möglich sei, was sich die Täterschaft entsprechend zunutze mache, indem sie beschaffte, fremde Identitätsdokumente in Verbindung mit einem Lichtausweis benutze oder diese gar fälsche und so zur Kontoeröffnung verwende. Gleichermassen wurden auch in der oberinstanzlichen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft lediglich in allgemeiner Weise die vorstehend zusammengefassten Ausführungen der Kantonspolizei Bern im Nachtrag vom 1. September 2023 wiedergegeben.