der Unternehmung H.________(Unternehmung), I.________(Strasse), J.________(Örtlichkeit), Estland, gehören. Der Antwort konnte offenbar ebenfalls entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich bereits ein Strafverfahren gegen die H.________(Unternehmung) eröffnet hat. In der angefochtenen Verfügung wurde einzig ausgeführt, dass sich mit Blick auf den Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 1. September 2023 derzeit keine weiterführenden verhältnismässigen Beweismassnahmen anböten.