Aus den Akten geht hervor, dass hinsichtlich des inkriminierten Online- Anlagebetrugs zum Nachteil des Beschwerdeführers verschiedene Ermittlungsansätze resp. Anknüpfungspunkte in Bezug auf die Identität der derzeit unbekannten Täterschaft vorliegen. So ergab die polizeiliche Abfrage der Header-Daten der durch die unbekannte Täterschaft verwendeten E-Maildressen a.________ und c.________, dass «Most important Host» bei beiden E-Mailadressen die G.________Unternehmung) mit der IP-Adresse b.________ ist. Eine Whois- Abfrage der IP-Adresse ergab, dass der Standort des Servers in Holland ist. G.________Unternehmung)