nommenen Lichtbildes zu Abgleichzwecken und somit ohne physische Anwesenheit der Person. Dies führe dazu, dass die Täterschaft beschaffte, fremde Identitätsdokumente in Verbindung mit einem Lichtbild benutze oder diese gar fälsche und so zur Kontoeröffnung verwende. Aus den genannten Gründen dürften weitere Abklärungen zum Cashflow wenig erfolgsversprechend sein, da diese gegebenenfalls nur zu einer weiteren Fake-Identität oder im besten Fall zu Money Mules führen würden.