Die Kantonspolizei hielt in ihrem Nachtrag vom 1. September 2023 fest, dass es sich bei den zugehörigen Banken dieser Konten, bei welchen jeweils die H.________(Unternehmung) als Kontoinhaber hinterlegt ist, um Finanzinstitute handle, bei welchen unter anderem eine online Kontoeröffnung möglich sei, was sich die Täterschaft ihrerseits entsprechend zunutze mache; denn die Verifizierung der Person, welche den Account eröffnet habe, erfolge in der Regel lediglich mittels Upload eines Identitätsdokuments in Verbindung mit der Eingabe der zugehörigen Personalien sowie allenfalls eines aktuell aufge-