Auf Grund der bereits vergangenen Zeit dürften weitere Ermittlungen in diesem Fall nicht mehr zielführend sein. Dies einerseits aufgrund der verschiedenen Data Retention Time Limits der einzelnen Länder, der genannten Verschleierungstaktiken und anderseits aufgrund dessen, dass viele Unternehmen nur Informationen herausgeben, wenn ein internationales Rechtshilfeersuchen vorliege. Selbst wenn ein Rechtshilfeersuchen vorliegen würde, sei fraglich, ob zielführende Informationen zeitnah erhoben werden könnten.