5 3.6 Die Generalstaatsanwaltschaft hält Folgendes fest: 4. […] Das durch den Beschwerdeführer angezeigte Vorgehen entspricht dem bekannten Phänomen «Online Anlagebetrug». Cyberkriminelle betreiben betrügerische Anlageplattformen für online Investments. Den Kunden werden erfolgreiche «Trades» mit hohen Gewinnen vorgespiegelt. Allerdings haben es die Cyberkriminellen lediglich auf Geldeinzahlungen abgesehen. Gehandelt wird nie und das Geld ist verloren.