Denn die Verifizierung der Person, welche das Onlinekonto eröffnet hat, erfolgt in der Regel lediglich mittels Upload eines Identitätsdokuments in Verbindung mit der Eingabe der zughörigen Personalien sowie allenfalls eines aktuell aufgenommenen Lichtbildes zu Abgleichzwecken und somit ohne physische Anwesenheit der Person. Dies führt dazu, dass die Täterschaft beschaffte, fremde Identitätsdokumente in Verbindung mit einem Lichtbild benutzt oder diese gar fälscht und so zur Kontoeröffnung verwendet.