«E.________» via Telefon und E-Mail erfolgt. Er sei überzeugt worden, weitere Male bzw. am 27. April 2022 CHF 1'000.00 sowie am 27. Juli 2022 EUR 1'500.00 zu investieren. Im August 2022 sei ihm ein Wert seiner Investitionen von ca. CHF 13'000.00 angezeigt worden. Als er um Auszahlung dieses Betrages ersucht habe, sei von ihm der Betrag von EUR 5'527.00 (Gewinnsteuer des Kursgewinns) verlangt worden. Nachdem er diesen bezahlt gehabt habe, sei er nochmals angeschrieben worden, EUR 5'677.00 zu überweisen, um ein Kursverlustrisiko von F.________(Unternehmung) auszugleichen.