Er machte an der polizeilichen Einvernahme vom 13. Oktober 2022 zusammengefasst geltend, er habe, nachdem er im Internet einen Artikel gesehen gehabt habe, in welchem mit der real existierenden Fernsehsendung «C.________» geworben und ein hoher Gewinn versprochen worden sei, sich im April 2022 auf der Handelsplattform D.________ angemeldet und erstmals CHF 250.00 investiert. Anschliessend sei er durch unterschiedliche Personen telefonisch kontaktiert worden. Der Hauptkontakt sei mit einem angeblichen Broker der Handelsplattform D.________ «E.________» via Telefon und E-Mail erfolgt.