3. 3.1 Am 8. August 2022 erstattete der Beschwerdeführer auf der Polizeiwache B.________(Örtlichkeit) gegen unbekannt Strafanzeige u.a. wegen Betrugs (Cybercrime/Online-Anlagebetrug), angeblich begangen in der Zeit vom 27. April 2022 bis 5. August 2022 (Gesamtdeliktsbetrag: CHF 13'864.59). Er machte an der polizeilichen Einvernahme vom 13. Oktober 2022 zusammengefasst geltend, er habe, nachdem er im Internet einen Artikel gesehen gehabt habe, in welchem mit der real existierenden Fernsehsendung «C.______