Ob es sich hierbei um das Couvert der Sistierungsverfügung handelt, steht nicht fest. Zu Gunsten des Beschwerdeführers ist davon auszugehen, dass die Beschwerde vom 19. Oktober 2023 innert Frist erfolgte. Auf die frist- und formgerechte Beschwerde ist demnach einzutreten. Als Hinweis an den Beschwerdeführer diene, dass die zehntägige Beschwerdefrist am Tag nach der Zustellung der angefochtenen Verfügung zu laufen begann (Art. 90 Abs. 1 StPO). Dass die angefochtene Verfügung offenbar erst einige Wochen nach deren Erlass resp.