Am 10. November 2023 reichte die Kantonspolizei Bern einen Berichtsrapport ein. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 21. Dezember 2023 innert gewährter Fristerstreckung, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens an den Beschwerdeführer.