Mit verfahrensleitender Verfügung vom 26. Oktober 2023 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet und verfügt, dass bei der Kantonspolizei Bern ein Bericht eingeholt werde, der darüber Auskunft zu geben habe, wie es zur Angabe im Anzeigerapport vom 23. Januar 2023 gekommen sei, wonach sich der Beschwerdeführer weder als Privatkläger konstituiere noch Strafantrag stelle bzw. wie der Beschwerdeführer über seine Rechte aufgeklärt und in welcher Form ein allfälliger Verzicht erklärt worden sei. Am 10. November 2023 reichte die Kantonspolizei Bern einen Berichtsrapport ein.