4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 3 (per Kurier) - der Beschuldigten 4 (per Kurier) - dem Beschuldigten 5 (per Kurier) - der Beschuldigten 6 (per Kurier) - der Beschuldigten 7 (per Kurier) - dem Beschuldigten 8 (per Kurier) - der Beschuldigten 9 (per Kurier) - der Beschuldigten 10 (per Kurier) - der Beschuldigten 11 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 12 (per Einschreiben) Mitzuteilen: