SchKG elektronisch eingeleitet werden. Neben der elektronischen Einreichung von Eingaben in Form von PDF- Dokumenten, welche mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind, können Eingaben für das Massenverfahren im Bereich des SchKG über den sogenannten eSchKG-Standard erfolgen (RÜETSCHI, in: Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 3. Aufl. 2021, N. 9 zu Art. 33a; Art. 33a SchKG Abs. 2 SchKG).