6 Zivilkammer des Obergerichts — sondern der 1. Zivilkammer — angehören, und dass die zur Diskussion stehende Forderung gar nicht dem Obergericht, sondern dem Verwaltungsgericht entstammt (vgl. ZK 23 200 vom 11. Juli 2023). Zudem fusst der Vorwurf, die Personalunion als Oberrichter und als Mitglied der Aufsichtsbehörde SchKG sei wegen Interessenskonflikten unvereinbar, auf einer gänzlich falschen Vorstellung.