5 verwiesen werden (CIV 23 1999). Auch die Ausführungen betreffend die angeblich fehlenden Vollmachten und Inkasso-Aufträge brauchen an dieser Stelle nicht wiederholt zu werden (s. oben Ziff. 10 bzw. Ziff. 12). Beim Vorwurf, das Regionalgericht habe dem Privatkläger trotz teilweisem Obsiegen im Verfahren CIV 23 1999 die gesamten Gerichtskosten auferlegt, ist zu beachten, dass dies nur einen Nebenpunkt von untergeordneter Bedeutung betraf und dass das Gericht die Prozesskosten gemäss Art. 107 ZPO nach Ermessen verteilen darf.