Sodann erscheint der zweite Vorwurf, wonach das Regionalgericht im Rahmen des Rechtsöffnungsverfahrens seine Kompetenz überschritten habe, indem es die Legitimation der Steuerverwaltung sowie die Nichtigkeit des Zahlungsbefehls überprüft habe, äusserst widersprüchlich, war es doch der Privatkläger selbst, der diese Einwände erhob und gleichzeitig die angeblich mangelnde Prüfung der Eintretensvoraussetzungen zur Anzeige brachte, zu welchen auch die Legitimation der Parteien zählt. Sowohl die Legitimation der Parteien als auch Nichtigkeit sind von Amtes wegen zu prüfen.