Das Gericht habe seine Prüfungsbefugnis im Rahmen von Art. 80 und 81 SchKG überschritten, seine Beweisanträge fälschlicherweise als verspätet gewertet, über fehlende Vollmachten und nicht rechtsgültige Inkasso-Aufträge hinweggesehen, ihm die ganzen Gerichtskosten auferlegt und in betrügerischer Absicht aus dem Kanton Bern eine Gebietskörperschaft konstruiert, um eine fehlende Bevollmächtigung der Steuerverwaltung zu verschleiern. Die Staatsanwaltschaft hält dem Folgendes entgegen: 15. Das erste Vorbringen, wonach das Regionalgericht die Eintretensbedingungen nicht geprüft habe, ist nicht nachvollziehbar.