6 Abs. 2 VeÜ-ZSSV kann das EJPD festlegen, dass Verfahrensdaten zusammen mit der Eingabe in strukturierter Form eingereicht werden können, wobei die technischen Vorgaben in der Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen (SR 281.112.1) geregelt sind. Dort wird in Art. 3 Abs. 1 festgehalten, dass der eSchKG-Verbund die Datenaustauschplattform SEDEX (secure data exchange) einsetzt und dass das XML-Schema ein Bestandteil des verbindlichen eSchKG-Standards ist (Art. 5 Abs. 2 Bst. a). An der Verwendung von strukturierten Daten ist folglich nichts auszusetzen.