Zudem verfügte sie, dass für die vom Kanton getragenen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 800.00 auf den Beschwerdeführer Rückgriff genommen werde. Gegen die Nichtanhandnahme und den Rückgriff erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 Beschwerde und beantragte Folgendes: 1. Die Strafverfahren seien fortzusetzen (also ermitteln, dann Anklage erheben; allenfalls Einstellung). 2. Der Rückgriff sei aufzuheben. 3. Ich verlange für meinen Aufwand in diesem Beschwerdeverfahren eine angemessene Entschädigung.