15 Opfern; etliche Editionen bei Banken, Casinos, Steuerbehörden und Sozialhilfeämtern; vgl. S. 4 der oberinstanzlichen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 24. Oktober 2023). Von einem langsamen Voranschreiten der Ermittlungshandlungen kann angesichts dessen keine Rede sein. Es mag zutreffen, dass die im Haftverlängerungsantrag in Aussicht gestellten Ermittlungshandlungen teilweise mit denjenigen, welche im Haftanordnungsantrag genannt worden sind, identisch sind.