Ferner hat sie gemäss eigenen Angaben in den Jahren 2007 bis 2013, d.h. während sechs Jahren, in Spanien gelebt, wo sie gearbeitet und sich kurz vor ihrer Verhaftung aufgehalten haben will, um ihren abgelaufenen spanischen Aufenthaltstitel zu erneuern. Es wäre für die Beschwerdeführerin mithin ein Leichtes, in ihr Heimatland der Volksrepublik China oder nach Spanien zu fliehen, zumal davon ausgegangen werden kann, dass sie sich bei einer Flucht ins Ausland insbesondere in ihrem Heimatland der Volksrepublik China wie auch in Spanien ohne weiteres zurechtfinden resp. auf Unterstützung durch Verwandte und Bekannte zählen könnte.