Die Beschwerdeführerin hat eine volljährige Tochter in der Volksrepublik China und ihre gesamte Familie (Eltern, Bruder, Schwester) lebt dort. Ferner hat sie gemäss eigenen Angaben in den Jahren 2007 bis 2013, d.h. während sechs Jahren, in Spanien gelebt, wo sie gearbeitet und sich kurz vor ihrer Verhaftung aufgehalten haben will, um ihren abgelaufenen spanischen Aufenthaltstitel zu erneuern.