19 Abs. 2 BetmG zu bejahen. Der diesbezügliche Tatverdacht stützt sich einerseits auf den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 12. Juli 2023, aus welchem hervorgeht, dass anlässlich der Hausdurchsuchung vom 11. Juli 2023 total 120 Gramm Methamphetamin (Reinheitsgrad ungefähr 80 %) im Domizil der Beschwerdeführerin sichergestellt wurden (vgl. S. 4 des Berichts), sowie den Aussagen der Beschwerdeführerin selbst. Diese gestand anlässlich der Hafteröffnung vom 12. Juli 2023 ein, dass sie das Methamphetamin nicht bloss zum eigenen Konsum aufbewahrt, sondern es auch anderen weitergegeben hatte (vgl. Z. 341 ff. des Protokolls; vgl. zudem Z. 184 ff.