Der dringende Tatverdacht wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und qualifizierter Widerhandlungen gegen das AIG wird schliesslich auch mit den nicht erklärbaren Geldbeträgen der Beschwerdeführerin für ihre Casinogänge erhärtet. Die Beschwerdeführerin hat anlässlich der delegierten Einvernahme vom 24. August 2023 ausgesagt, dass sie regelmässig, d.h. 1-2 Mal pro Woche, manchmal jeden Tag, ins Casino K.________ gehe und vor allem Verluste gehabt habe. Pro Mal habe sie einen Verlust von ca. CHF 1'000.00 oder weniger als CHF 2'000.00 gehabt. Es ist evident, dass die Beschwerdeführerin durch ihre