__ sichergestellten Mobiltelefone nervös reagierte. Die Beschwerdeführerin bestritt die Aussagen von F.________, konnte indes selbst keine plausiblen Angaben machen. Generell scheint die Beschwerdeführerin darauf bedacht zu sein, sich als blosse «Helferin» der Frauen resp. blosse «Telefonistin» (Terminvereinbarung) darzustellen, was insbesondere den Aussagen von F.________ wie auch dem Einsatzbericht der verdeckten Ermittlung vom 11. Juli 2023, aus welchem klar hervorgeht, dass es die Beschwerdeführerin gewesen war, die die sexuellen Dienstleistungen mit dem Freier abgemacht hatte, widerspricht.