vgl. den Einsatzbericht über die verdeckte Fahndung vom 11. Juli 2023). H.________ bestätigte anlässlich ihrer Einvernahme vom 27. Juli 2023, dass die Beschwerdeführerin die bei ihr gefundene Preisliste erstellt und diese nicht mit ihr im Vorfeld abgesprochen hatte. Zudem sagte sie aus, dass die Beschwerdeführerin mit den Kunden jeweils die Dauer und den Preis vereinbart hatte (vgl. Z. 237, 253 ff., 487 ff. des Protokolls).