_ habe alles freiwillig gemacht. 3.6 Das Zwangsmassnahmengericht begründete den dringenden Tatverdacht unter vorgängigem Verweis auf den Haftantrag vom 13. Juli 2023 samt Beilagen im Haftanordnungsentscheid vom 13. Juli 2023 wie folgt: Das kantonale Zwangsmassnahmengericht erachtet die Sach- und Beweislage in Anbetracht der zur Verfügung gestellten Akten als genügend dokumentiert für den Nachweis konkreter Verdachtsmomente für eine Beteiligung der Beschuldigten – in einer im Rahmen des Verfahrens genauer zu untersuchenden Form – an der ihr vorgeworfenen Straftaten.