2023, wonach die Beschwerdeführerin F.________ mit «ok» bestätigt hatte, dass 7 sie ihr CHF 19'684.00 schulde, gab die Beschwerdeführerin an, sie habe von F.________ fürs Casino einen Betrag von insgesamt CHF 20'000.00 ausgeliehen erhalten. Diesen habe sie ihr zwischenzeitlich wieder ratenweise zurückbezahlt. Wenn ein Kunde «Service ohne Kondom» verlangt habe, habe sie F.________ immer zuerst gefragt. Sie habe nie Frauen angeworben. Die Aussagen von F.________ seien «Bullshit» und stimmten nicht. F.________ habe alles freiwillig gemacht.