An den ihr vorgehaltenen WeChat vom 28. Januar 2023 mit F.________, wonach sie dieser genaue Anweisungen bezüglich der Termine, der Kosten und Wünsche der Kunden gegeben hatte, konnte oder wollte sich die Beschwerdeführerin nicht mehr erinnern. Sie gab an, sie habe für F.________ ein paar Tage Termine gemacht resp. Anrufe entgegengenommen. Dies bedeute nicht, dass F.________ für sie gearbeitet habe. F.________ habe den Preis selber bestimmt. Ihr einziger Fehler sei gewesen, dass sie für Kolleginnen Anrufe entgegengenommen habe. Sie sei nicht Chefin gewesen. Sie habe kein Geld von F.________ erhalten und sei ihr auch kein Geld schuldig. Auf den Vorhalt eines Chatverlaufs vom 6. Februar