mit den Kunden selbst über die Details gesprochen. Die Beschwerdeführerin bestätigte, dass sie in der gleichen Unterkunft wie derjenigen von G.________ für eine andere Frau ein Zimmer gemietet habe. Diese habe es aber selber bezahlt. Am 20. Oktober 2023 wurde die Beschwerdeführerin ein weiteres Mal delegiert einvernommen. Sie gestand auf Vorhalt ein, für F.________ auf deren Namen eine Unterkunft auf booking.com gebucht zu haben. Nachdem sie für F.________ die Unterkunft gebucht gehabt habe, habe diese sie gebeten, für sie Fotos aufzuschalten. An den ihr vorgehaltenen WeChat vom 28. Januar 2023 mit F.______