Sie spiele auch in Online-Casinos. An der delegierten Einvernahme vom 26. September 2023 bestätigte die Beschwerdeführerin auf entsprechende Vorhalte im Wesentlichen die Angaben von G.________. Namentlich gab sie zu, die Unterkunft von G.________ organisiert und bezahlt, das Sexinserat für sie aufgeschaltet, Kontakt mit den Freiern hergestellt und diese G.________ zugehalten zu haben. Dies habe sie auf Wunsch/Anfrage von G.________ gemacht. Die Preise habe G.________ selbst festgelegt. Zudem habe G.________ mit den Kunden selbst über die Details gesprochen.