Die Polizei habe das Material im Keller gefunden. Auf den Vorhalt, dass dies nicht korrekt sei und die Drogen vielmehr in ihrem Schlafzimmer in einem Bürotisch gefunden worden seien, antwortete sie, dass sie die Substanzen zwei Tage vor ihrer Anhaltung aus dem Keller geholt habe. Die Beschwerdeführerin gab weiter an, dass sie regelmässig, d.h. 1-2 Mal pro Woche, manchmal jeden Tag, ins Casino K.________ gehe und vor allem Verluste gehabt habe. Pro Mal habe sie einen Verlust von ca. CHF 1'000.00 oder weniger als CHF 2'000.00 gehabt. In Schweizer Casinos gehe sie nicht. Dort sei sie seit ca. 2015-2016 gesperrt. Sie spiele auch in Online-Casinos.