Die Beschwerdeführerin gestand im Wesentlichen ein, dass ihr diese Gegenstände gehörten. Hinsichtlich der Belege betreffend die Erotikplattform and6 führte sie aus, dass manche Belege anderen Freundinnen gehörten. Diese hätten die Inserate geschaltet und die Unterlagen bei ihr gelassen. Wer diese Freundinnen seien, könne sie nicht sagen. Das sichergestellte Methamphetamin habe sie vor langer Zeit, ca. vor 5-6 Jahren gekauft. Sie habe das schon vergessen. Die Polizei habe das Material im Keller gefunden.