6 sum aufbewahrt, sondern bei verschiedenen Gelegenheiten auch anderen weitergegeben zu haben. In der delegierten Einvernahme vom 24. August 2023 wurde die Beschwerdeführerin zu den Eigentumsverhältnissen bezüglich diverser Sicherstellungen befragt, insbesondere zu den Betäubungsmitteln inkl. Utensilien, zu mehreren Zahlungsbelegen eines Erotikportals, auf welchem jeweils Prostituiertenwerbung aufgeschaltet worden war, und zu den selbst erstellten Buchhaltungsunterlagen «Massage». Die Beschwerdeführerin gestand im Wesentlichen ein, dass ihr diese Gegenstände gehörten.