Ihr einziger Wunsch sei es, dass sie wieder aufstehen und laufen sowie arbeiten könne. 3.5 Die Beschwerdeführerin gab anlässlich ihrer ersten delegierten Einvernahme vom 11. Juli 2023 auf den Vorhalt der ihr gegenüber gemachten Vorwürfe zu Protokoll, dass sie keine Ahnung habe und dazu keine Aussagen machen möchte. Sie sei Masseurin. Sie habe nie Sexarbeiterinnen beschäftigt. Hinsichtlich der ihr vorgehaltenen Sex-Werbung von «I.________» mittels ihrer (Beschwerdeführerin) Kontaktnummer sagte sie aus, dass diese ihr Inserat-Abonnement übernommen und mit diesem weitergearbeitet habe.