Es sei ihre «Chefin» gewesen, welche das Sexinserat ins Internet gestellt und darin angegeben habe, welche sexuellen Dienstleistungen angeboten würden. Sie habe keine Ahnung von dieser Werbung gehabt. Die Arbeitsutensilien habe sie von der Beschwerdeführerin erhalten. Sie wisse nicht, wer ihre Wohnung und die Werbung finanziert habe. Es sei nicht vorgekommen, dass ein Freier spezielle sexuelle Dienstleistungen wie Analverkehr oder Sex ohne Kondom verlangt habe. Sie habe daher nie erlebt, was passiert wäre, wenn sie eine solche sexuelle Dienstleistung abgelehnt hätte. Sie denke aber, ihre «Chefin» hätte es akzeptiert.