dem habe «A.________» auf Erotikportalen Online-Inserate für sie hochgeladen, wofür sie dieser habe Geld bezahlen müssen. Die Freier hätten sich dann bei «A.________» gemeldet und mit dieser einen Termin vereinbart, den «A.________» ihr in der Folge per WeChat mitgeteilt habe. Als es dann zur gegebenen Zeit an der Türe geklingelt habe, habe sie dem Freier geöffnet. Normalerweise habe sie mit den Kunden auf dem Übersetzungsprogramm kommuniziert. Danach habe sie der Beschwerdeführerin mitgeteilt, wie lange sie mit einem Kunden besetzt sei und was der Preis sei. Die Preise mit den Freiern habe sie selber gemacht. Sie biete keinen ungeschützten Sex an.