4 Dem Protokoll der polizeilichen Einvernahme des mutmasslichen Opfers G.________ vom 8. März 2023 lässt sich entnehmen, dass sie vor ihrer Ankunft in der Schweiz in einer Fabrik in Spanien gearbeitet und dort pro Monat EUR 1'100.00 verdient habe. Weil sie kein Geld mehr gehabt habe, sei sie in die Schweiz gekommen und habe hier als Prostituierte gearbeitet. Sie sei nach Basel gereist, wo sie eine gewisse «A.________» (= die Beschwerdeführerin) gekannt habe. Sie wisse nicht viel von «A.___