Die Beschwerdeführerin habe ihr versichert, dass sie sicher sehr viel Geld verdienen werde. Sie habe sehr viele Kunden, die frische Leute wollten. Die Beschwerdeführerin habe ihr gesagt, dass sie in der Schweiz nur massieren müsse. Sie könne aber mehr verdienen, wenn sie «Flugzeugschlagen» anbiete (= Massieren des Geschlechtsteils des Mannes). Als sie in die Schweiz gekommen sei, habe die Beschwerdeführerin ihr gesagt, dass sie auch richtigen Geschlechtsverkehr machen müsse, weil sie damit mehr Geld verdienen könne. Sie habe 24 Stunden verfügbar sein müssen.