Zudem soll sie durch Kauf, Einfuhr, Besitz, Konsum und evtl. Verkauf von Betäubungsmitteln im qualifizierten Bereich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben. 3.3 Dem Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 13. Juli 2023 inkl. Beilagen (vgl. insbesondere den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 12. Juli 2023) lässt sich sachverhaltsmässig entnehmen, dass die Beschwerdeführerin am 11. Juli 2023 zusammen mit zwei mutmasslichen Opfern (D.________ und E.________) angehalten worden ist.